HÄUFIGE FRAGEN
Hier werden die wichtigsten Fragen beantwortet.
Nehmen Sie sich einen Moment und klicken Sie sich durch die FAQs, bevor Sie einen Termin in der Praxis buchen.
Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, melden Sie sich gerne über das Kontaktformular!
Psychotherapie dient der Behandlung von diagnostizierten psychischen Störungen mit Krankheitswert und stellt somit eine Heilbehandlung dar. Die Kosten hierfür werden in der Regel von den Krankenkassen übernommen.
Im Beratungs- oder Coachingprozess stehen private oder berufliche Schwierigkeiten oder Herausforderungen im Fokus, die zwar von enormem Leidensdruck geprägt sein können, jedoch nicht primär auf eine psychische Erkrankung zurückzuführen sind. Bei einer Beratung oder einem Coaching wird keine Diagnose vergeben und somit keine Behandlung im Sinne einer Psychotherapie durchgeführt.
Ob Sie eine Psychotherapie oder eine Beratung | ein Coaching benötigen, klären wir gerne gemeinsam bei einem Erstgespräch. Die Kosten für diese Abklärung können in der Regel von der Krankenkasse übernommen werden.
Grundsätzlich ja, allerdings liegt der psychotherapeutische Schwerpunkt der Praxis in der Behandlung von Schlafstörungen. Sofern Sie also unter einer Schlafstörung leiden und diese psychotherapeutisch behandeln lassen möchten, sind Sie in meiner Praxis an der richtigen Adresse. Im Zusammenhang mit der Schlafstörung auftretende Komorbiditäten (z.B. depressive Symptome) werden selbstverständlich in die Behandlung einbezogen.
Im Hinblick auf sonstige psychische Erkrankungen sind kurzfristige Termine zur ersten Einordnung und Beratung bezüglich des weiteren Vorgehens in jedem Falle möglich. Ob eine therapeutische Weiterbehandlung möglich ist hängt allerdings davon ab, ob es aktuell freie Kapazitäten gibt. Dies können wir aber bei einem Erstgespräch klären.
In manchen Fällen kann eine Beratung | ein Coaching zur Überbrückung dienen, bis eine Psychotherapie begonnen werden kann oder auch eine sinnvolle Ergänzung zu einer Psychotherapie darstellen. Sind Sie sich unsicher, sprechen Sie mich gerne an und wir klären das im Einzelfall.
In der psychotherapeutischen Behandlung (Schlaftherapie) werden bereits bestehende krankheitswertige Störungen behandelt, während die psychologische Beratung (Schlafberatung) primär zum Ziel hat der Entstehung psychischer Krankheiten vorzubeugen.
Konkret bedeutet das, dass die Schlafberatung Sie dabei unterstützen soll Ihre Schlafprobleme zu bewältigen und somit zu verhindern, dass es überhaupt erst zur Entwicklung einer ausgeprägten Schlafstörung kommt. Hierfür reichen häufig bereits wenige Sitzungen. Die Kosten für eine Schlafberatung werden in der Regel nicht von der Krankenversicherung erstattet.
Die Schlaftherapie als Heilbehandlung dagegen ist auf einen längeren Zeitraum angelegt, da sich die Störung häufig schon verfestigt hat und es mehr Zeit braucht, um zugrundeliegende Mechanismen zu identifizieren und zu verändern. Die Kosten hierfür werden daher von den privaten Krankenversicherungen sowie der Beihilfe erstattet.
Ob bei Ihnen eine psychotherapeutische Behandlung (Schlaftherapie) angezeigt ist oder eine psychologische Beratung (Schlafberatung) ausreicht, können wir gemeinsam im Erstgespräch entscheiden. Bitte beachten Sie, dass die Kosten für eine Schlafberatung im Regelfall nicht von der privaten Krankenversicherung übernommen werden. Es ist allerdings möglich, die Kosten für die Abklärung von der Krankenkasse (bei Privatversicherten) erstatten zu lassen. Hier lesen Sie mehr dazu.
Das kann pauschal nicht beantwortet werden.
Eine Beratung | ein Coaching kann eine sinnvolle Ergänzung zu einer Psychotherapie darstellen, da der zeitliche Rahmen einer Psychotherapie erfahrungsgemäß oft nicht ausreicht, um alle auftretenden Probleme und Themen umfassend zu bearbeiten.
Schaf- oder Selbstwertprobleme beispielsweise treten sehr häufig als Begleiterscheinung psychischer Erkrankungen (z.B. bei Depressionen) auf, können aber während einer Psychotherapie oftmals nicht ausreichend behandelt werden.
An dieser Stelle kann die Beratung | das Coaching einen zusätzlichen Baustein im Gesamtkonzept darstellen und den psychotherapeutischen Prozess unterstützen.
Da dies von den Inhalten der Psychotherapie und den Erwartungen an die Beratung abhängt sollte eine Entscheidung in jedem Fall individuell getroffen werden. Sprechen Sie mich gerne an!
Diese Frage lässt sich pauschal nicht beantworten. Die Devise hier lautet: „So wenig wie möglich, so viel wie nötig!“.
Manchen Personen genügt ein Denkanstoß oder eine „Außensicht“ auf das Problem, wozu in der Regel 1-3 Sitzungen ausreichen. Andere wünschen sich eine längerfristige Begleitung im Alltag, hier können so lange Sitzungen in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen stattfinden bis Sie sich bereit fühlen den Weg allein weiterzugehen. Der Vorteil der Privatpraxis besteht darin, dass wir flexibel und individuell entscheiden können, wie es für Sie am besten passt.
Das Honorar für das Erstgespräch (60 min.) oder eine Sitzung (50 min.) psychologische Beratung oder Coaching kostet 134€.
Eine Sitzung Stresstraining im Einzel-Coaching für Kinder kostet 120€.
Die Kosten für das Bleib Locker Gruppentraining betragen 180€ pro Kind für den kompletten Kurs inklusive Begleitmaterial. Eine anteilige Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse ist möglich. Erfahren Sie hier mehr dazu.
Selbstzahler:innen
Für Selbstzahler:innen beträgt das Honorar für ein Erstgespräch (60 min) 134€. Jede weitere Sitzung (50 Min.) ambulante Psychotherapie kostet zwischen 134,04€ und 167,55€ (GOP 812a & GOP 801a, 2,3-facher Satz). Weitere Leistungen (Erhebung der biografischen Anamnese, Vertiefte Exploration, Testdiagnostik etc.) werden nach gültiger GOP abgerechnet. Die Kosten hierfür können Sie der GOP entnehmen.
Private Krankenversicherung | Beihilfe
Das Honorar für eine Sitzung (50 Min.) ambulante Psychotherapiebeträgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP) zwischen 134,04€ und 167,55€ (GOP 812a & GOP 801a, 2,3-facher Satz). Wollen Sie mit einer Therapie beginnen, kann das Erstgespräch ebenfalls als Sitzung im Rahmen der Therapie von der Krankenkasse erstattet werden. Die Kosten entsprechen hier denen einer regulären Sitzung (s.o.). Weitere Leistungen (Erhebung der biografischen Anamnese, Vertiefte Exploration, Testdiagnostik etc.) werden nach gültiger GOP abgerechnet. Die Kosten hierfür können Sie der GOP entnehmen.
Dies hängt von Ihrem Versicherungsstatus und den Leistungen ab, die Sie in Anspruch nehmen wollen.
Private Krankenversicherung | Beihilfe
Sind Sie privat krankenversichert oder beihilfeberechtigt wird Psychotherapie grundsätzlich von den Krankenkassen übernommen. Da der Umfang der erstattungsfähigen Leistungen von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag abhängt, informieren Sie sich hierzu bitte direkt bei Ihrer Versicherung bezüglich der Konditionen für eine ambulante Psychotherapie.
Gespräche zu Diagnostik und Abklärung, ob eine Psychotherapie oder eine Beratung | ein Coaching angezeigt ist, werden in der Regel ebenfalls von den Krankenkassen übernommen. Bei Fragen hierzu kontaktieren Sie mich gerne.
Coaching- und Beratungsleistungen selber werden von den privaten Krankenkassen leider nicht übernommen. Sonderfall: Bleib Locker Gruppentraining (s.u.)
Gesetzliche Krankenversicherung
Sind Sie gesetzlich krankenversichert ist eine Kostenübernahme sämtlicher angebotener Leistungen in der Praxis durch Ihre Versicherung leider nicht möglich. Sonderfall: Bleib Locker Gruppentraining (s.u.)
Sonderfall Bleib Locker Gruppentraining
Der Bleib Locker Kurs ist zertifiziert von der Kooperationsgemeinschaft gesetzlicher Krankenkassen zur Zertifizierung von Präventionskursen – § 20 SGB V und wird somit von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst. Die Höhe der Erstattung hängt von der jeweiligen Krankenkasse ab. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse zu deren Bedingungen.
Wenn Sie nicht aus Nürnberg und Umgebung kommen oder sich einfach den Weg sparen möchten, können Sie Beratung und Coaching gerne auch telefonisch oder per Video (online) machen. Auch eine Psychotherapie ist grundsätzlich online möglich, möchten Sie diese jedoch über Ihre Krankenkasse abrechnen, erfordert dies unter Umständen ein Erstgespräch in Präsenz. In diesem Falle sprechen Sie mich gerne persönlich an!
Auch per Videosprechstunde ist eine effektive Zusammenarbeit möglich, sodass Sie rasch und unkompliziert professionelle Unterstützung erhalten können.
Hierfür benötigen Sie:
- ein Tablet, Laptop oder Computer
- einen Internetzugang
- eine Webcam + Mikrofon
