Dies hängt von Ihrem Versicherungsstatus und den Leistungen ab, die Sie in Anspruch nehmen wollen.

Private Krankenversicherung | Beihilfe

Sind Sie privat krankenversichert oder beihilfeberechtigt wird Psychotherapie grundsätzlich von den Krankenkassen übernommen. Da der Umfang der erstattungsfähigen Leistungen von Ihrem individuellen Ver­siche­rungs­vertrag abhängt, informieren Sie sich hierzu bitte direkt bei Ihrer Versicherung bezüglich der Konditionen für eine ambulante Psychotherapie.

Gespräche zu Diagnostik und Abklärung, ob eine Psychotherapie oder eine Beratung | ein Coaching angezeigt ist, werden in der Regel ebenfalls von den Krankenkassen übernommen. Bei Fragen hierzu kontaktieren Sie mich gerne.

Coaching- und Beratungsleistungen selber werden von den privaten Krankenkassen leider nicht übernommen. Sonderfall: Bleib Locker Gruppentraining (s.u.)

Gesetzliche Krankenversicherung

Sind Sie gesetzlich krankenversichert ist eine Kostenübernahme sämtlicher angebotener Leistungen in der Praxis durch Ihre Versicherung leider nicht möglich. Sonderfall: Bleib Locker Gruppentraining (s.u.)

Sonderfall Bleib Locker Gruppentraining

Der Bleib Locker Kurs ist zertifiziert von der Kooperationsgemeinschaft gesetzlicher Krankenkassen zur Zertifizierung von Präventionskursen – § 20 SGB V und wird somit von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst. Die Höhe der Erstattung hängt von der jeweiligen Krankenkasse ab. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse zu deren Bedingungen.