Dies hängt von Ihrem Versicherungsstatus und den Leistungen ab, die Sie in Anspruch nehmen wollen.
Private Krankenversicherung | Beihilfe
Sind Sie privat krankenversichert oder beihilfeberechtigt wird Psychotherapie grundsätzlich von den Krankenkassen übernommen. Da der Umfang der erstattungsfähigen Leistungen von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag abhängt, informieren Sie sich hierzu bitte direkt bei Ihrer Versicherung bezüglich der Konditionen für eine ambulante Psychotherapie.
Gespräche zu Diagnostik und Abklärung, ob eine Psychotherapie oder eine Beratung | ein Coaching angezeigt ist, werden in der Regel ebenfalls von den Krankenkassen übernommen. Bei Fragen hierzu kontaktieren Sie mich gerne.
Coaching- und Beratungsleistungen selber werden von den privaten Krankenkassen leider nicht übernommen. Sonderfall: Bleib Locker Gruppentraining (s.u.)
Gesetzliche Krankenversicherung
Sind Sie gesetzlich krankenversichert ist eine Kostenübernahme sämtlicher angebotener Leistungen in der Praxis durch Ihre Versicherung leider nicht möglich. Sonderfall: Bleib Locker Gruppentraining (s.u.)
Sonderfall Bleib Locker Gruppentraining
Der Bleib Locker Kurs ist zertifiziert von der Kooperationsgemeinschaft gesetzlicher Krankenkassen zur Zertifizierung von Präventionskursen – § 20 SGB V und wird somit von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst. Die Höhe der Erstattung hängt von der jeweiligen Krankenkasse ab. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse zu deren Bedingungen.