Ob bei Ihnen eine psychotherapeutische Behandlung (Schlaftherapie) angezeigt ist oder eine psychologische Beratung (Schlafberatung) ausreicht, können wir gemeinsam im Erstgespräch entscheiden. Bitte beachten Sie, dass die Kosten für eine Schlafberatung im Regelfall nicht von der privaten Krankenversicherung übernommen werden. Es ist allerdings möglich, die Kosten für die Abklärung von der Krankenkasse (bei Privatversicherten) erstatten zu lassen. Hier lesen Sie mehr dazu.